1.
  Selbstverständnis des BKEW
  Der BKEW ist ein unabhängiger Zusammenschluss der Angehörigen- und Betreuerbeiräte in Werkstätten und 
  Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen in der Bundesrepublik Deutschland. Mitglieder sind 
  Landesverbände, in denen die Angehörigen und Betreuerbeiräte der jeweiligen Bundesländer unabhängig von den 
  Trägern der Einrichtungen zusammengeschlossen sind.
  Aus Bundesländern, in denen kein Landesverband besteht, können die Angehörigen- und Betreuerbeiräte unmittelbar 
  Mitglieder des BKEW werden, so dass sich jeder Angehörigen- und Betreuerbeirat aus Einrichtungen für volljährige 
  behinderte Menschen mittelbar oder unmittelbar an der Arbeit des BKEW beteiligen kann.
  Der BKEW wird aus von einem aus fünf Personen bestehenden Sprecherkreis geleitet. Er führt in der Regel im Jahr 
  zwei Mitgliederversammlungen durch.
  Der BKEW ist vom Finanzamt Köln-Ost als gemeinnützig anerkannt.
  2. Notwendigkeit des BKEW
  Die Sozialgesetzgebung liegt in der Zuständigkeit des Bundes. Wenn sich Angehörige und gesetzliche Betreuer von 
  behinderten Menschen als Betroffene in die Gesetzgebungsverfahren einbringen wollen, müssen sie sich als 
  Interessenvertreter zusammenschließen. Ein solcher Zusammenschluss muss eine Bundesspitze haben, um auf 
  Bundesebene Gehör zu finden. Deshalb haben sich 1986 die ersten Landesarbeitskreise und verschiedene einzelne 
  Elternbeiräte zum BKEW zusammengeschlossen. Es hat jahrelanger mühsamer Arbeit bedurft, bis der BKEW die 
  notwendige Anerkennung gefunden hat. Der Durchbruch ist geschafft. Es gelang, die Mitwirkung von Angehörigen an 
  mehreren Stellen gesetzlich zu verankern. 
  Der BKEW wird auch weiterhin versuchen, auf öffentlich-rechtliche und gesellschaftliche Vorgänge Einfluss zu nehmen 
  durch,
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  Stellungnahmen
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  Teilnahmen an Anhörungen
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  Gespräche mit Parteien und Mandatsträgern
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  Kontakte zu Ministerien und Behörden
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  Unterstützung der Landesverbände
  3. Ziele des BKEW
  Der BKEW vertritt die Interessen der volljährigen Menschen mit Behinderungen und ihrer Angehörigen, insbesondere 
  derer, die infolge geistiger Behinderungen ihre Interessen nicht oder nur sehr eingeschränkt vertreten können. 
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  Ziel des BKEW ist eine geregelte, dem allgemeinen Lebensstandard in der Bundesrepublik Deutschland 
  entsprechende menschenwürdige und soziale Absicherung aller Menschen mit Behinderungen im Sinne der 
  Inklusion
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  Der BKEW steht dafür, die berechtigten Forderungen behinderter Menschen durch Einwirkung auf die 
  gesetzgebenden und ausführenden politischen Organe durchzusetzen und fordert: 
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  Er fordert eine angemessene finanzielle  Absicherung der Menschen mit Behinderungen,
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  Er fordert  die rechtliche Absicherung in Werkstatt- und Wohnheimverträgen,
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  Er fordert die rechtliche Absicherung flexibler Regelungen für die Lebensarbeitszeit behinderter Menschen 
  und ein Wohnrecht in Wohneinrichtungen ohne Rücksicht auf Alter und Arbeitsfähigkeit.
   
  Der BKEW fördert
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  die Bildung handlungsfähiger Beiräte von Angehörigen und Betreuern (i.S.BtG) und deren 
  Zusammenschluss in Landesverbänden, 
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  den Informationsaustausch mit und zwischen den Mitgliedern, besonders im Hinblick auf die 
  möglicherweise unterschiedlichen eigenständigen Entwicklungen in den einzelnen Bundesländern.